Landkreis. Autofahrer können ein Klagelied davon singen: Benzinpreiserhöhungen regelmäßig zu den Ferienzeiten, drei Mal täglich wechselnde Preise an den Tankstellen und mancherorts sogar schon Geld für (Reifen)Luft. Die Mineralölindustrie beweist eine geradezu unheimliche Kreativität, wenn es darum geht, ihre Kassen zu füllen. Deshalb sollte jeder, der vielleicht jetzt zu Weihnachten einen Esso-Tankgutschein geschenkt bekommen hat, aufs „Kleingedruckte“ achten. Ab dem siebten Monat nach Erwerb der Esso-Karte wird dort nämlich eine „Verwaltungsgebühr“ in Höhe von zwei Euro fällig! Monatlich!

Besser das Kleingedruckte lesen, bevor man den Esso-Tankgutschein einlöst. Dann gibt’s – außer beim Preis – keine böse Überraschung an der Zapfsäule. Foto: MEV
Im Klartext: Ein 30-Euro-Gutschein, für den Esso auf der Hülle des Geschenks eine 36-monatige Laufzeit garantiert, ist nach 21 Monaten nichts mehr wert. Garantiert Esso ebenfalls!
„Ein starkes Stück“, kommentiert Eva Raabe, Leiterin des Beratungszentrums Nordhessen, den Vertragspassus und leitete die Anfrage von LAND & LEUTE nach Gültigkeit der Vertragsbedingungen gleich an die Juristen in der Verbraucherzentrale Hessen e. V. weiter.
Deren Antwort kam prompt: „Eine permanente Wertminderung eines Gutscheins wie in Klausel Nr. 8 von ESSO erscheint uns unzulässig.“ Das gleiche gelte für die Forderung nach einer monatlichen Verwaltungsgebühr von zwei Euro ab dem 7. Monat. „Hier stellt sich auch die Frage, was überhaupt ‘verwaltet’ wird.“ Die Experten in Frankfurt hätten schon gestaunt, so Eva Raabe. „Der Verbraucherzentrale Hessen sind nämlich keine anderen Unternehmen mit ähnlichen Bedingungen bekannt“.
Alarmiert von den hessischen Kollegen meldete sich kurze Zeit später auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen bei der Redaktion von LAND & LEUTE. „Hier handelt es sich um eine eindeutige Umgehung der gesetzlichen Verjährungsfristen“, bestätigt Kerstin Hoppe, Referentin Kollektiver Rechtsschutz. „Da man diesen Gutschein gegen Zahlung von 30 Euro erhält, dürfte die Gebührenklausel unzulässig sein.“ Esso droht jetzt eine Abmahnung durch den Berliner Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Beim Mineralölkonzern selbst gibt man sich erst locker – „wer behält schon einen Tankgutschein über mehrere Monate“ – beschäftigt sich dann aber doch konkret mit den Fragen von LAND & LEUTE. Es handele sich um alte Gutscheine, deren Verbleib man in der Menge nicht kontrollieren könne und die noch in der einen oder anderen Tankstelle vorlägen. „Wir haben die Vorlagen nicht selbst hergestellt. Bei den neuen Gutscheinen steht das so nicht mehr drin“, versichert Esso-Sprecherin Gabriele Radke.
Mag sein. Doch auf der Internet-Seite von Esso-Services wird im Zusammenhang mit Esso-Geschenk-Gutscheinen am 10. Januar 2012 nach wie vor eine monatliche Gebühr von zwei Euro verlangt. Nur heißt es jetzt „Bereitstellungsgebühr“! Auch darum wird sich der Bundesverband Verbraucherschutz kümmern.

11/01/2012 um 23:06
Har, har, ihr geht davon aus das der Tankgutschein nach dem 21 Monat nichts mehr Wert ist. So wie ich das sehe müsste man, sollte man den Gutschein später einlösen wollen, noch Verwaltungs oder Bereitstellungsgebühr nachzahlen ! ;D